Wichtig: NICHT-KMU´s Pflicht zu Energieaudit nach EDL-G
Kategorie: Publikationen
Alle NICHT-KMU´s sind seit Beschluss vom 06.03.2015 nach §§ 8 ff. EDL-G dazu verpflichtet, bis zum 05.12.2015 ein Energieaudit (und anschl. alle 4 Jahre erneut) durchzuführen.
Dieses kann nur dann entfallen, wenn ein Energiemanagementsystem DIN EN ISO 50001 oder ein validiertes Umweltmanagementsystem im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 (EMAS) eingeführt worden ist.
Dr. Heiner C. Hollekamp ist bei der BAFA registriert für "Energieaudits durchführende Personen nach §7 Abs. 3 i.V. m. §8b EDL-G" und erfüllt somit die Anforderungen und Qulaifikation zur Erstellung der Audits.
Auf der BAFA-Seite können Sie sich informieren (EDL-G) oder im Merkblatt zu den Energieaudits nach §§ 8 ff. nach EDL-G detaillierte Informationen einholen.
Gerne sprechen wir mit Ihnen über dies aktuelle Thema und unterstützen Sie gern bei der Erstellung eines Energieaudits.