BAFA: Neue Richtlinie zur Förderung von Energieberatungen im Mittelstand ab 01.01.2015
Kategorie: Publikationen
Am 01.01.2015 tritt die neue Richtlinie in Kraft. Danach sind kleine und mittlere Unternehmen berechtigt, einen Antrag auf Förderung zur Energieberatung beim Bundesamt für Wirtschaft und Kontrolle (BAFA) zu stellen.
Bei Energiekosten über € 10.000/a können 80%, maximal € 8.000, bezuschusst werden.
Liegen die Energiekosten unter €10.000/a, liegt der Zuschuss bei maximal € 800.
Die Unternehmen erhalten ein hochwertiges Energieaudit, wie es auch in der noch im Entwurf befindlichen Version zum EDL-G beschrieben ist.
Bisher war die KfW Ansprechpartner, ab dem 01.01.2015 wird die BAFA das Förderprogramm durchführen und stellt weitere Informationen zur Verfügung auf:
http://www.bafa.de/bafa/de/energie/energieberatung_mittelstand/