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Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G)

Was besagt die EU-Energieeffizienzrichtlinie?

Die EU-Energieeffizienzrichtlinie (RL 2012/27/EU) verfolgt das Ziel, Maßnahmen zur Förderung der Energieeffizienz in Europa zu schaffen. Die Bundesregierung kommt dieser Verpflichtung zur Umsetzung der EU-Effizienzrichtlinie mit der Novelle des EDL-G § 8 in nationales Recht nach. Das Gesetz ist am 22.04.2015 im Bundesanzeiger veröffentlicht und somit rechtskräftig.

Energieaudit nach DIN EN 16247-1:
Die Umsetzung der EU-Energieeffizienzrichtlinie verpflichtet NICHT-KMU´s, ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 bis zum 05.12.2015 durchgeführt zu haben.
Im Abstand von 4 Jahren müssen diese Audits wiederholt werden.

Energiemanagementsystem/Umweltmanagementsystem:
Alternativ zur Einführung der DIN EN 16247-1 kann ein Energiemanagementsytem nach DIN EN ISO 50001 oder ein Umweltmanagementsystem nach EMAS eingeführt werden.

Wer ist vom EDL-G betroffen?

Alle Unternehmen, die nicht unter die europäische Definition "KMU" fallen, sind vom EDL-G betroffen.
Wenn eines der folgenden Kriterien zutriftt, handelt es sich um ein NICHT-KMU:

  • Unternehmen, die mehr als 250 Mitarbeiter beschäftigen
  • Unternehmen, die einen Jahresumsatz von über 50 Mio. Euro erwirtschaften oder eine Bilanzsumme von mehr als 43 Mio. Euro haben

Die Regelungen der EU-Effizienzrichtlinie und das EDL-G gelten für alle Brachen. Nicht nur das produzierende Gewerbe, sondern auch Dienstleistungsunternehmen wie Banken, Versicherungen, private Krankenhäuser, Handelsunternehmen und weitere nicht-produzierende Unternehmen sind betroffen.

                                     Testen Sie hier, ob Sie ein KMU sind

Was muss ich als betroffenes Unternehmen tun?

Energieaudit nach DIN EN 16247-1:
Bis zum 05.12.2015 muss ein Energieaudit durchgeführt werden. Alle 4 Jahre wird dieses wiederholt, die Verpflichtung umfasst alle Standorte des Unternehmes. Multi-Site Verfahren werden zugelassen, wenn es sich um Unternehmen mit einer Vielzahl ähnlicher Standorte handelt. Ein Energieaudit 16247-1 bietet eine fundierte Analyse für weitere Unternehmensentscheidungen.
Nur die von der BAFA zugelassenen Energieauditoren dürfen die Energieaudits nach EDL-G durchführen: Dr.-Ing. Heiner Hollekamp ist bei der BAFA registriert und qualifiziert.

Energiemanagementsystem 50001 /Umweltmanagementsystem EMAS:

Unternehmen, die sich für die Einführung eines aufwändigeren EnMS 50001 oder Umweltmanagementsystems entscheiden, müssen bei einer Überprüfung lediglich nachweisen, dass Sie mit der Einführung begonnen haben und erste Maßnahmen ergriffen wurden. Die Einführung eines Managementsystems muss in diesem Fall bis zum 31.12.2016 durchgeführt werden.
Ein EnMS 50001 fordert eine kontinuierliche Verbesserung der Energieeffizienz und somit eine nachhaltige Steigerung der Energieeffizienz des Unternehmens.

Was passiert, wenn ein Unternehmen die Anforderungen nicht umsetzt?

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAFA ist als Überwachungsorgan befugt, Bußgelder in Höhe von bis zu 50.000 Euro von Unternehmen zu fordern, wenn diese nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig die neuen gesetzlichen Vorgaben nach EDL-G umsetzen.

Werden Sie mit HCH aktiv, wir bieten Ihnen:

  • BAFA registrierter und befugter Energieauditor zur Erstellung von Energieaudits nach EDL-G
  • Unabhängiges, herstellerneutrales Ingenieurbuero und Energieberatungsunternehmen
  • Langjährige Erfahrungen u.a. in den Bereichen Energie und Managementsysteme (50001, 16247)
  • Ständige Qualifikationen und Weiterbildungen
  • Professionelle und individuelle Umsetzung
  • Prüfung von verschiedenen Fördermöglichkeiten

Weitere Informationen zum Thema erhalten Sie hier:



Sprechen Sie uns gerne an. Wir unterstützem Sie, die Pflichten des EDL-G zu erfüllen.
Wir freuen uns auf Ihren Anruf oder eine erste Kontaktaufnahme per E-mail.

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