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Energiemanagement nach DIN EN 16247

Das Energieaudit für KMU - Grundlage für Steuerentlastungen

Die DIN EN 16247-1 definiert die Anforderungen, Methoden und Ergebnisse für ein Energieaudit, stellt also den Ablauf einer qualifizierten Energieanalyse dar. Ein Energieaudit setzt sich zusammen aus einer Analyse Ihrer Energieverbräuche und einer Potentialanalyse, so dass sich anhand der erarbeiteten Daten Potentiale erkennen lassen und adäquate Verbrauchsminderungen realisiert werden können.

Die DIN EN 16247-1 spiegelt den IST-Zustand der Energieverbräuche wieder, hält allerdings im Vergleich zur DIN EN 50001 keinen kontinuierlichen Verbesserungsprozess aufrecht.

Ingenieurbuero HCH empfiehlt KMUs:
DIN EN 16247-1 zur Wahrung der Steueransprüche

Die DIN EN 16247-1 ist für jedes Unternehmen geeignet, bietet jedoch gerade für KMUs eine sinnvolle Alternative. Eine Bestandsaufnahme gemäß DIN EN 16247-1 ist dann bei KMUs unerlässlich, wenn für Sie eine Nachweispflicht für steuerliche Vergünstigungen besteht. Dies ist der Fall, wenn eine Steuerentlastung nach §55 EnergieStG bzw. §10 StromStG gewährt werden soll.


Davon profitieren Sie:

  • Erschließung von Energieeinsparpotentialen
  • Kosteneinsparung für den Energiebezug und Stärkung Ihrer Wettbewerbsfähigkeit
  • Sicherung der Antragsstellung für Steuervergünstigungen als KMU
  • Erhöhung von Transparenz und Optimierung Ihrer Prozesse
  • Sensibilisierung Ihrer Mitarbeiter und Dokumentation nach außen
  • Schaffung der ersten Grundlagen für eine mögliche spätere Einführung eines EnMS und einer Zertifizierung

Welche HCH-Leistungen erhalten Sie?

  • Qualität der Auditoren
  • Auditprozess (Datenerfassung des Ist-Energieverbrauches, Begehung etc.)
  • Analyse der energiebezogenen Leistung (Verbrauch, Effizienz)
  • Dokumentation der Verbesserungsmöglichkeiten (Potentialanalyse)
  • Ableitung der Maßnahmen zur Energieeinsparung
  • Energie-Audit-Bericht
  • Abschlussbesprechung


Sind Sie interessiert? Haben Sie Fragen? Gern kommen wir mit Ihnen ins Gespräch.


Definition „KMU“ laut Empfehlung der europäischen Kommission 2003/361/EG: weniger als 250 Mitarbeiter und max. 50 Mio. Euro Jahresumsatz

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