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Energieberatung BAFA_Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme

Wettbewerbsvorteil Energieeffizienz

Die Energieberatung EBN ist ein wichtiges Instrument, um in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU Definition 2003/361/EG) durch qualifizierte und unabhängige Beratung Energieeinsparpotentiale zu erkennen und Energieeinsparungen zu realisieren.

Durch dieses systematische Verfahren erlangt das Unternehmen ausreichende Informationen über das bestehende Energieverbrauchsprofil eines Gebäudes, eines Betriebsablaufes oder einer industriellen oder gewerblichen Anlage zur Ermittlung und Quantifizierung der Möglichkeiten für wirtschaftliche Energieeinsparungen und Erfassung der Ergebnisse in einem hochwertigen Abschluss-Bericht.

Unabhängige Fachberatung zahlt sich aus:

  • Ermittlung und Quantifizierung möglicher Energieeinparungen
  • Verwertbare Erkenntnisse aus der Lebenszyklus-Kostenanalyse und damit
  • Wirtschaftlichkeit von Effizienzmaßnahmen
  • ggf. Konzept zur Abwärmenutzung
  • Erstellung konkreter Handlungsempfehlungen
  • Hinweise auf Förderangebote
  • Umsetzungsbegleitung
  • hochwertiges Energieaudit im Sinne der EU-Energieeffizienzrichtlinie

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und des sonstigen Dienstleitungsgewerbes sowie Angehörige der Freien Berufe mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland, die

  1. weniger als 250 Personen beschäftigen
  2. einen Jahresumsatz von nicht mehr als 50 Millionen Euro oder eine Jahresbilanzsumme von nicht mehr als 43 Millionen Euro haben

Nicht antragsberechtigt sind jedoch Unternehmen,

  1. denen eine Entlastungen im Rahmen des Spitzenausgleichs (§10 Strom StG und §55 EnergieStG) gewährt wird
  2. sowie Unternehmen, die im laufenden oder im vergangenen Kalenderjahr einen Antrag nach den §§63 ff. EEG (Besondere Ausgleichsregelung) gestellt haben.

 Art und Höhe der Förderung

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) vergibt Zuschüsse

  1. für Unternehmen mit jährlichen Energiekosten über 10.000 Euro:
    Zuwendung 80% der förderfähigen Beratungskosten einschließlich einer eventuell in Anspruch genommenen Umsetzungsberatung, jedoch maximal 6.000 Euro.

  2. für Unternehmen mit jährlichen Energiekosten von maximal 10.000 Euro:
    Zuwendung 80% der förderfähigen Beratungskosten einschließlich einer evtl. in Anspruch genommenen Umsetzungsberatung, jedoch maximal 1.200 Euro.

Anerkannter Energieberater bei der BAFA:

Dr.-Ing. Heiner Hollekamp ist anerkannter und zugelassener Berater bei der BAFA und der KfW für das Programm Energieberatung im Mittelstand.
Die Energieberatung ist für Sie nur dann zuwendungsfähig, wenn diese durch einen vom BAFA zugelassenen Berater erfolgt.

 

Weitere Informationen oder detaillierte Beratung gewünscht?


Dann schreiben Sie mich gerne mit Bezug auf diesen Artikel per Mail (heiner.hollekamp@ingenieurbuero-hch.com) an.

Ich freue mich auf Ihre Zuschriften.

 

 

 

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